Leiterin Öffentlichkeitsarbeit entlassen: Arbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung durch Berliner Linke-Fraktion als „unwirksam
„Gute Arbeit“ ist ein erklärtes politisches Ziel der Linken. Umso verblüffender eine gestrige Pressemitteilung des Arbeitsgerichts: Die fristlose Kündigung der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wegen Arbeitszeitbetrugs sei „unwirksam“.
Kern des Streits: Vereinbart war, dass die Mitarbeiterin während ihres Urlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung leistet und sich die Zeit an einem bestimmten Tag dafür gutschreibt.