Leiterin Öffentlichkeitsarbeit entlassen: Arbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung durch Berliner Linke-Fraktion als „unwirksam
„Gute Arbeit“ ist ein erklärtes politisches Ziel der Linken. Umso verblüffender eine gestrige Pressemitteilung des Arbeitsgerichts: Die fristlose Kündigung der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wegen Arbeitszeitbetrugs sei „unwirksam“.
Kern des Streits: Vereinbart war, dass die Mitarbeiterin während ihres Urlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung leistet und sich die Zeit an einem bestimmten Tag dafür gutschreibt. Laut Linksfraktion hatte die Mitarbeiterin sich allerdings zu viele Stunden aufgeschrieben, es folgte die Kündigung.
Das Gericht entschied jetzt: Am betreffenden Tag habe die Mitarbeiterin zwar „nicht die von ihr eingetragenen acht Stunden“ gearbeitet. Die anschließende Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs hält es trotzdem unwirksam, weil die Vereinbarung so zu verstehen sei, „dass die Mitarbeiterin sich trotz der Eintragung an einem bestimmten Tag ihre Arbeitszeit während der Urlaubswoche habe frei einteilen können“. Dass sie in diesem Zeitraum weniger gearbeitet habe, sei „nicht feststellbar“ gewesen.
Wie so oft bei solchen Fällen stehen vermutlich auch andere Gründe dahinter, über die offiziell nicht gesprochen wird. Ein Sprecher der Fraktion teilte dem Checkpoint lediglich mit: „Die Linksfraktion tritt nicht nur für gute und faire Arbeitsbedingungen ein, sondern ist bestrebt, diese auch für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, beispielsweise durch eine weitreichende, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Betriebsvereinbarung zur Homeoffice-Nutzung.“ Über eine mögliche Berufung werde man entscheiden, wenn das Urteil schriftlich vorliege.