Berlins Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Like, wer sie noch kennt
2021 hatten sich rund 60 Prozent der Berliner und Berlinerinnen via Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Die Politik lässt sich für die Bearbeitung und Umsetzung gelinde gesagt, etwas Zeit. Noch nicht einmal ein Rechtsgutachten wurde beauftragt. Von Daniel Böldt
Während Bausenator Christian Gaebler (SPD) daran zweifelt, ob die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ihre Ankündigung, einen neuen Volksentscheid samt konkreten Gesetzentwurf zu initiieren, wirklich wahrmacht (T+), kann man daran zweifeln, ob der Senat den ursprünglichen Vergesellschaftungsvolksentscheid wirklich ernst nimmt.
Zur Erinnerung: Nachdem sich rund 60 Prozent 2021 für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen hatte, setzte Rot-Grün-Rot eine Expertenkommission ein, die nach anderthalb Jahren Beratung zumindest rechtlich keine großen Hürden ausmachte. Die mittlerweile schwarz-rote Regierung kündigte daraufhin an, erst einmal ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen zu erarbeiten.
Im November kam heraus, dass für dieses Rahmengesetz nun zunächst noch ein Gutachten beauftragt werden soll. Doch nicht mal das ist bisher geschehen. „Der konkrete Inhalt des Gutachtenauftrags wird aktuell in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt“, erklärte ein Sprecher der Finanzverwaltung dem Checkpoint. Kein Grund zur Eile: Der erfolgreiche Volksentscheid ist ja erst 863 Tage alt.