Verstößt die Spandauer SPD gegen das Bezirksverwaltungsrecht?
Der „Rathausbrief“ landet bei vielen im Westen im Briefkasten. Herausgeberin ist die SPD. Aber zählt die Postille als Infoblatt? Oder geht es nur um Imagepflege? Von Lorenz Maroldt
Pikant ist die Veröffentlichung noch aus einem weiteren Grund – ein Blick auf die bisherigen fünf Ausgaben der Postille zeigt: Mit ihrem „Rathausbrief“ verstößt die Spandauer SPD-Fraktion als Herausgeberin möglicherweise gegen das Bezirksverwaltungsgesetz.
Im offiziellen Praxiskommentar zum Bezirksverwaltungsrecht sind unter § 8a die Zuschüsse an die Fraktionen geregelt, unter Punkt 3.2.6 stehen die Vorschriften für die Öffentlichkeitsarbeit – und da lesen wir jetzt mal rein (Ausschnitte):
+ „Mit staatlichen Zuschüssen darf jegliche Form von Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion (…) nur finanziert werden, wenn sie einen hinreichenden Bezug zum gesetzlichen Auftrag der Fraktion aufweist und auf eine gezielte Werbung für eine Partei (…) und deren Personal verzichtet.“
+ „Dies muss in der Art der Präsentation der Informationen zum Ausdruck gebracht werden (keine ‚Image-Kampagnen‘; informativer Gehalt darf nicht hinter reklamehafter Aufmachung zurücktreten). Die Fraktion muss deutlich als Fraktion in Erscheinung treten.“
+ „Die Öffentlichkeitsarbeit muss sich unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder künftige Tätigkeit der Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung in der laufenden Wahlperiode beziehen.“
+ „Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion muss den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer Partei (…) oder einer Wahlbewerberin oder eines Wahlbewerbers vermeiden.“
+ „Parteien (…) dürfen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit hergestellte Druckwerke oder andere aus Fraktionszuschüssen finanzierte Erzeugnisse nicht für eigene Zwecke einsetzen.“
So, und jetzt schauen wir uns den „Spandauer Rathausbrief“ der SPD-Bezirksfraktion (8 Seiten), der „an Haushalte mit Tagespost“ geht, mal etwas genauer an:
Ausgabe 1, Winter 2019: Titelbild Saleh, Titelzeile: „SPD kauft Sicherheit zurück“. Weiterer Text auf Seite 1: Ein Bericht über den SPD-Landesparteitag („SPD bildungspolitisch auf Kurs“). Seite 2 (mit Bild von Saleh): „Saleh verhindert Mieterhöhungen“.
Ausgabe 2, Frühling 2020: Titelbild Saleh, Thema Corona. Seite 3: Saleh interviewt SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci aus Tempelhof-Schöneberg. Seite 4: Die Berliner SPD-AG für Arbeitnehmerfragen lobt die SPD-Bundestagsfraktion, illustriert mit einem Plakat mit Erfolgen der SPD-Bundestagsfraktion.
Ausgabe 3, Sommer 2020: Titelbild Saleh, Titelzeile: „Saleh fordert antizyklisches Handeln, um die Wirtschaft zu stützen“ – es geht um den Nachtragshaushalt des Senats (das Wort „Spandau“ kommt kein einziges Mal vor). Seite 2: Großes Portrait über Tim Renner aus Charlottenburg-Wilmersdorf, den Saleh über Neukölln für die SPD in den Bundestag hieven wollte (Spandau kommt ein einziges Mal vor).
Ausgabe 4, Herbst 2020: Titelbild Saleh, Titelzeile: „Saleh: ‚Wirtschaft fördern und Demokratie schützen!‘“ Es geht um Olaf Scholz und die Berliner Landespolitik, der Name „Saleh“ taucht im Text sieben Mal auf, „Spandau“ ein Mal. Seite 3: Saleh interviewt den SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier aus Marzahn-Hellersdorf.
Ausgabe 5, Winter 2020: Titelbild Saleh, Titelzeile: „Raed Saleh will Berlin zur familienfreundlichsten Stadt Europas machen“. Aus dem Text: „Deshalb kämpfe ich mit der SPD-Fraktion (gemeint ist die des Abgeordnetenauses; Anmerkung CP) dafür, dass die SPD (gemeint ist die Landespartei; Anmerkung CP) weiterhin stärkste und gestaltende Kraft in Berlin bleibt“. Seite 3: Das Interview mit Franziska Giffey. Seite 8: Ein nicht als Werbung gekennzeichnetes Plakat der Jusos.
Soweit das. Schlecht gemacht ist der „Rathausbrief“ sicher nicht – aber die erforderliche Trennung von Partei- und Fraktionsarbeit ist nicht zu erkennen (wie auch immer mal wieder bei anderen Parteien nicht). Über die Finanzierung der Zeitung konnte die Fraktion gestern übrigens keine Auskunft geben.