Ratlose Corona-Berater der Senatskanzlei

Anruf bei der Corona-„Hotline“ der Senatskanzlei (90 28 28 28) – ein Checkpoint-Leser will wissen, ob er sich im Park mit seinem Chor zum Singen treffen darf. Die Antwort: „Na, wenn Se sich an die Abstandsregeln halten…“ Hm, aber gilt nicht die Obergrenze von max. 5 Personen? Oder zählt das als religiös-kultische Veranstaltung mit max. 100? Der Corona-Berater fragt im Kollegenkreis, dort gehen die Meinung auseinander. Der Berater rät: „Rufen Sie lieber mal bei Ihrem Gesundheitsamt an, die sind zuständig für die Vorgaben.“ Tja, aber kommen Sie da mal durch…

Und nun? Wir empfehlen den Beratern der Senatskanzlei die Lektüre der „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ und unserem Leser eine digitale Chorprobe per Videokonferenz.