Schweinehaltung, TXL, Personalfragen: Wofür die Berliner Justiz externe Anwälte braucht

39 Aufträge hat die Justizverwaltung seit 2018 an Kanzleien vergeben – für rund 230.000 Euro. Manche Rechtsfragen erforderten spezifisches Fachwissen, hieß es nun. Von Stefan Jacobs

Schweinehaltung, TXL, Personalfragen: Wofür die Berliner Justiz externe Anwälte braucht
Unter den Fragen, bei der die Justizverwaltung externe Unterstützung benötigt hat: Schweinehaltung. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Wenn die Justizverwaltung externe Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, klingt das, als würden Eulen nach Athen geflogen. Aber manchmal muss es sein, schreibt der Senat (auf Anfrage von Christian Goiny, CDU) – und zwar bei „juristischen Fragestellungen, die ein komplexes und spezifisches Fachwissen in besonderen Rechtsgebieten erforderten“, z.B. ein Normenkontrollantrag zur Haltung von Schweinen, ein Kurzgutachten zum etwaigen Weiterbetrieb von TXL, Vergabe- und Konzessionsverfahren sowie „schwierige Personaleinzelangelegenheiten“. Macht zusammen 39 an externe Kanzleien vergebene Aufträge für insgesamt 231.668,19 Euro seit August 2018. Die Fach- und Dienstaufsicht muss vorab nicht informiert werden.