Schweinehaltung, TXL, Personalfragen: Wofür die Berliner Justiz externe Anwälte braucht
39 Aufträge hat die Justizverwaltung seit 2018 an Kanzleien vergeben – für rund 230.000 Euro. Manche Rechtsfragen erforderten spezifisches Fachwissen, hieß es nun. Von Stefan Jacobs
Wenn die Justizverwaltung externe Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, klingt das, als würden Eulen nach Athen geflogen. Aber manchmal muss es sein, schreibt der Senat (auf Anfrage von Christian Goiny, CDU) – und zwar bei „juristischen Fragestellungen, die ein komplexes und spezifisches Fachwissen in besonderen Rechtsgebieten erforderten“, z.B. ein Normenkontrollantrag zur Haltung von Schweinen, ein Kurzgutachten zum etwaigen Weiterbetrieb von TXL, Vergabe- und Konzessionsverfahren sowie „schwierige Personaleinzelangelegenheiten“. Macht zusammen 39 an externe Kanzleien vergebene Aufträge für insgesamt 231.668,19 Euro seit August 2018. Die Fach- und Dienstaufsicht muss vorab nicht informiert werden.