Niemand ist zuständig

Wie schwierig die Abstimmung zwischen Bezirken und Hauptverwaltung sein kann, zeigt auch folgende kafkaeske Meldung aus der Reihe „Berlins marode Schulen“:

Die SPD-Abgeordnete Bettina König wollte wissen: „Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen werden mit den im beschlossenen Nachtragshaushalt vorgesehenen 10,8 Mio. Euro am Friedrich-Engels-Gymnasium in Reinickendorf-Ost durchgeführt? Wann wird mit der Sanierung begonnen? Bis wann werden die Maßnahmen abgeschlossen sein? Rechnet der Senat mit Einschränkungen im Schulbetrieb?“

Die Antwort von Staatssekretär Mark Rackles: „Aufgrund der Zuständigkeit der Bezirke nach § 109 Schulgesetz wurden die Fragen an das Bezirksamt Reinickendorf weitergeleitet. Dieses teilte mit: ‚Das Bezirksamt wurde nicht in den Anmeldeprozess für diese in den Nachtragshaushalt aufgenommene Maßnahme einbezogen. Aus diesem Grunde liegen dem Bezirksamt keine projektspezifischen Angaben und Parameter bezüglich des Sanierungsumfangs, vorgesehener Bearbeitungszeit, Fertigstellungsterminen und eventueller Auswirkungen im Falle von Bauausführungen auf den Schulbetrieb vor.‘“ Und wieder was gelernt.