Parlament darf trotz Wahlwiederholung Gesetze beschließen

Mal angenommen, die Wahl von 2021 wird für komplett ungültig erklärt – mit welcher Legitimation handeln dann eigentlich seitdem das (19.) Abgeordnetenhaus und der Senat? Das Verfassungsgericht hat dazu festgestellt, dass auch in diesem Fall alle bisherigen Entscheidungen wirksam bleiben – und auch neue Gesetze dürften „zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns“ beschlossen werden (wichtige Fragen zur Wahlwiederholung hat Julius Betschka am Wochenende im Tagesspiegel beantwortet). Der frühere FDP-Abgeordnete und Ex-Freie-Wähler-Kandidat Marcel Luthe forderte jetzt dennoch den damaligen Parlamentspräsidenten Ralf Wieland schriftlich auf, für den 17.11. eine Sitzung des alten (18.) Abgeordnetenhauses einzuberufen. Es kommentiert Karl Marx: „Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce.“