Das Bundesverfassungsgericht kann erst ab Mittag verhandeln
Die Verhandlung zum Handelsabkommen mit Kanada wurde verschoben. Berliner Prozessbeteiligte sollten ohne Übernachtung anreisen können. Von Lorenz Maroldt
Der ganze Unsinn des „Beherbergungsverbots“ (das als Quatschwort nicht einmal eine Herberge im Duden findet, CP v. 10.10.) wird heute deutlich am Terminplan des Bundesverfassungsgerichts: Die Verhandlung zum Ceta-Freihandelsabkommen wurde von 10 auf 12 Uhr verlegt, weil nicht sicher war, ob die Prozessbeteiligten aus Berlin bereits am Vorabend anreisen und in Baden-Württemberg übernachten durften – so konnten sie immerhin heute früh den ICE um 5.54 Uhr nehmen. Das Gericht sicherte auch ein pünktliches Ende um 17.30 Uhr zu – als Alternative hätte sich ein Zeltcamp im Karlsruher Schlossgarten wie das der Reichsbürger am Kanzleramt angeboten (wird zumindest in Berlin geduldet, weil die zuständigen Stellen Behördenpingpong spielen).