Berliner Verfassungsgerichtshof
Kinder, wie die Zeit vergeht: Vor fast genau drei Jahren blickten die Berlinerinnen und Berliner gespannt auf eine Institution, die über das Schicksal der damaligen Landesregierung urteilte: Am 16. November 2022 entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof, dass die Abgeordnetenhauswahl 2021 komplett wiederholt werden muss. Es war der Anfang vom Ende von Rot-Grün-Rot.
Ein kurzes Aufmerksamkeitshoch gab es noch einmal im Sommer 2024, als der Konflikt um die Nachbesetzung von sechs Richterstellen zunächst eskalierte, schließlich aber gelöst worden konnte.