Berliner Verfassungsgerichtshof

Kinder, wie die Zeit vergeht: Vor fast genau drei Jahren blickten die Berlinerinnen und Berliner gespannt auf eine Institution, die über das Schicksal der damaligen Landesregierung urteilte: Am 16. November 2022 entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof, dass die Abgeordnetenhauswahl 2021 komplett wiederholt werden muss. Es war der Anfang vom Ende von Rot-Grün-Rot.

Ein kurzes Aufmerksamkeitshoch gab es noch einmal im Sommer 2024, als der Konflikt um die Nachbesetzung von sechs Richterstellen zunächst eskalierte, schließlich aber gelöst worden konnte. Seitdem arbeitet das neunköpfige Gremium weitgehend geräuschlos vor sich hin.

Sorgen, dass den Richterinnen und Richtern langweilig wird, muss man sich trotzdem nicht machen. Derzeit sind ganze 115 Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig – zuletzt haben etwa Grüne und Linke beantragt, das Schneller-Bauen-Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Zur Beruhigung schickt Pia Morato, Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes, einen Fleißnachweis hinterher: „Im vergangenen Jahr 2024 wurden insgesamt über das gesamte Jahr hinweg 144 Verfahren durch den Verfassungsgerichtshof erledigt.“ Weiter machen!