Kein Durchkommen für die Feuerwehr

Falls Sie sich auch schon mal gefragt haben, wie im Notfall eigentlich die Feuerwehr durch beidseitig zugeparkte Wohnstraßen kommt: gar nicht. Das BA TrepKöp hat das jetzt eindrucksvoll demonstriert – und noch eindrucksvoller erklärt, wie mit diesem potenziell lebensgefährlichen Problem umgegangen wird: Anhand der Motorhaubentemperaturen fühlt das Ordnungsamt, ob das Auto am rechten oder das am linken Straßenrand zuletzt abgestellt wurde und ruft ggf. den Abschleppwagen. Natürlich ist diese Methode völlig gaga, weshalb einfach auf die Theorie verwiesen wird: Die StVO fordert mindestens 3,05 Meter Durchfahrbreite. Die ließe sich durch Parkverbotsschilder auf einer Seite problemlos sichern. Aber das Amt stellt die Schilder nicht auf, weil es eine ohnehin geltende Vorschrift – Parkverbot bei weniger als 3,05 Meter – nicht extra beschildern dürfe. Verstanden? Na, wenigstens Sie!