Ausnahmen für Weihnachten geplant

+ „Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal 5 Personen zu beschränken.“

+Aber: „Die Weihnachtstage sind gesondert zu betrachten“, die Personenobergrenze soll erweitert werden. Der Vorschlag: „Treffen eines Haushalts (ohne genannte Begrenzung der Personen) mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal 5 Personen insgesamt.