Beamtenbesoldung in Berlin

Wir bleiben beim lieben Geld: Vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht die Bezahlung eines Großteils der Berliner Beamten (A-Besoldung) zwischen den Jahren 2008 und 2020 für rechtswidrig erklärt. Betroffene, die Rechtsmittel gegen ihre Besoldung eingelegt hatten, haben Anspruch auf eine Nachzahlung.

Um aus Karlsruhe nicht noch eins auf die Mütze zu kriegen, soll das sogenannte Reparaturgesetz „auch alle offenen Verfahren in sämtlichen Besoldungsgruppen und -ordnungen bis 2020 berücksichtigen“, teilte die Senatsfinanzverwaltung dem Checkpoint mit.

An dem Gesetz werde bereits gearbeitet, es soll „schnellstmöglich“ kommen, was für rauchende Köpfe in der Verwaltung sorgt. Am Mittwoch wurde erst mal eine Task Force gegründet: Experten aus den Personalstellen sollen „praxistaugliche Lösungen für den Vollzug“ der Nachzahlung erarbeiten.

Und damit zur Gretchenfrage: Was wird das Berlin kosten? Belastbare Prognosen gebe es noch keine, erklärte die Finanzverwaltung, wahrscheinlich werde sich die Nachzahlung „im mittleren dreistelligen Millionenbereich bewegen“.