Verfahren gegen Burkard Dregger bestätigt
Die Innenverwaltung bestätigt ein Ermittlungsverfahren gegen Burkard Dregger, der Verdacht: Verstoß gegen Paragraph 132a des Strafgesetzbuches („Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“, Maximalstrafe: 1 Jahr). Der CDU-Fraktionschef hatte im Polizeiabschnitt 44 (T‘hof-S’berg) eine Streife im 12-Stunden-Nachtdienst begleitet und dabei eine Schutzweste mit Hoheitszeichen getragen (sind per Klettband angeheftet).