Verwaltungsgericht stärkt Bezirke beim Vorkaufsrecht
Bisher waren „Anteilskäufe“ ein leichter Weg für Berlins Immobilienwirtschaft, um Vorkaufsrechte und Grunderwerbssteuer zu umgehen. Ein Urteil ändert das jetzt. Von Laura Hofmann
Eine gute Nachricht kam gestern aus dem Verwaltungsgericht: Auch bei sogenannten Share Deals haben die Bezirke Anspruch auf Unterlagen, um ein Vorkaufsrecht zu prüfen. Im konkreten Fall (Az.: VG 19 L 566.19) geht es um zwei Immobilien in Neukölln, bei denen formal nicht die Grundstücke den Besitzer wechseln, sondern Anteile an zwei Grundstücksgesellschaften. Ein klassischer Share Deal, aus dem sich normalerweise kein Vorkaufsrecht ergibt. Allerdings, so entschied das Gericht im Eilverfahren, darf der Bezirk die Umstände der Transaktion untersuchen. Falls nämlich ein sogenanntes Umgehungsgeschäft vorliegt, könnte er sein Vorkaufsrecht ausüben. Noch besser wäre: Share Deals ganz verbieten.