Welche Regelungen wegen der „Notbremse“ in Berlin gelten

der Senat hat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen – als Reaktion auf das Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, vulgo „Bundesnotbremse“.