Neue Corona-Regeln für die Schulen
Falls Ihre Kinder schon etwas älter sind, hätten wir hier für Sie noch den noch nicht veröffentlichten Plan der Bildungsverwaltung für den Umgang mit Corona nach dem 1. April (Berlin ist gestern mit dem Versuch gescheitert, die allgemeinen Maßnahmen über den 1. April zu verlängern). Demnach bleibt in den Schulen die Testpflicht bestehen (3 x die Woche), und zwar für alle, die dort lernen, lehren oder sonst wie arbeiten, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Die Maskenpflicht entfällt dagegen in allen Schulen und Jahrgangsstufen – sie darf auch nicht durch einen Beschluss der Schulkonferenz zur Hausordnung fortgesetzt werden. Allerdings empfiehlt die Verwaltung, die Masken weiter zu tragen.