Trotz Wohnungsnot und steigender Mieten: Berliner Wohnungsbaugesellschaft wirbt für AirBnB

Vielerorts in Berlin prangt Reklame des Ferienwohnungsvermittlers. Auch an einer städtischen Baustelle in Mitte. Was sagt der zuständige Bürgermeister dazu? Von Lorenz Maroldt

 Trotz Wohnungsnot und steigender Mieten: Berliner Wohnungsbaugesellschaft wirbt für AirBnB
Am Neubau der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) prangt die Reklame des Ferienwohnungsvermittlers. Foto: Imago/Pemax

Punkt 22 Uhr erlosch gestern auch die Beleuchtung einer der größten Reklameflächen der Stadt – das riesige Banner der Ferienwohnungsplattform AirBnB an der Leipziger Straße Ecke Fischerinsel war dennoch selbst von weitem zu erkennen. Pikant ist allerdings vor allem, was hinter der Fassade steckt: Es ist ein großes Neubauprojekt der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte. Und das wirft dann doch einige Fragen auf. Hatte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel dem Portal nicht einst vorgeworfen, „zum großen Teil rechtswidrig“ zu handeln? Hält der Senat AirBnB nicht für mitverantwortlich für die Wohnungsnot und steigende Mieten? Warum überlässt Berlin dem erklärten Gegner der staatlichen Mietenpolitik dann ausgerechnet eine landeseigene Wohnungsbaustelle zur Werbung?

Mitte-Bürgermeister Stephan von Dassel sagte uns gestern dazu, dass die Gerüstwerbung laut Bauordnung für sechs Monate genehmigt werden musste – einen Einfluss auf den Inhalt habe der Bezirk nicht, aber:

Grundsätzlich sieht das Bezirksamt das Geschäftsmodell von AirBnB kritisch, insbesondere weil sich das Unternehmen nachweislich nicht an die Regeln des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes hält. So werden immer noch Wohnungen annonciert, die über keine Registriernummern verfügen – von allen anderen Problemen, die das Unternehmen verursacht, einmal ganz abgesehen. Insofern bin ich über die Werbung überhaupt nicht glücklich, da aber die Werbefläche an sich regulär genehmigt wurde bzw. werden musste und es sich weder um sittenwidrige Werbung handelt noch um Werbung für ein illegales Unternehmen, sehen wir keine Möglichkeit, gegen die Werbung vorzugehen bzw. bei der WBM auf – wahrscheinlich kostenpflichtige – Rückabwicklung des Vertrages zu drängen. Wir wünschen uns aber von den landeseigenen Unternehmen Sensibilität bei der Auswahl von Werbung an ihren Baugerüsten.“

Wir haben auch die WBM um eine Stellungnahme gebeten, hier die Antwort von Pressesprecher Matthias Borowski:

Für die Plakatwerbung haben wir eine Werbefirma beauftragt. Für die Werbeaushänge sind Genehmigungen erforderlich, diese wurden vom zuständigen Bezirksamt erteilt. Das Geschäftsmodell von AirBnB steht in keinem Zusammenhang mit unserem Neubauvorhaben und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf der Fischerinsel. Wir tolerieren nicht, dass Mietwohnungen auf Dauer dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt entzogen werden. Mit der beauftragten Werbeagentur, die für die Umsetzung und Auswahl verantwortlich ist, befinden wir uns über das aktuelle Motiv im Austausch. Bereits jetzt werden in unseren Werbeflächenverträgen bestimmte Inhalte ausgeschlossen. Selbstverständlich werden wir den aktuellen Vorgang reflektieren und zukünftig den Ausschluss um weitere Inhalte erweitern.“