Verwaltungen unterlaufen Test-Verordnung

Arbeitgeber müssen Tests anbieten, um Mitarbeiter zu schützen. In manchem Amt gilt aber: Tests würden nur beschafft, wenn es „zumutbar“ ist. Von Lorenz Maroldt.

Verwaltungen unterlaufen Test-Verordnung
Foto. Jens Büttner/dpa

Alle Berliner Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten – ok, aber wie sieht’s in den Behörden aus? Hier zwei Checkpoint-Stichproben:

Das Innenministerium (Teil des Krisenstabs) teilt mit: „Die in Präsenz tätigen Beschäftigten der Bundesverwaltung erhalten von ihren jeweiligen Dienstherren das Angebot mindestens eines und bei entsprechender Verfügbarkeit von zwei kostenfreien Schnelltests oder Selbsttests pro Woche. Die dazu notwendigen Beschaffungsvorhaben haben begonnen, teilweise werden auch schon Tests angeboten.“

Hm, beim Bund nehmen Sie den Senat also offenbar nicht so ganz ernst: ein Test statt zwei, mehr nur bei „Verfügbarkeit“ (wer ist hier eigentlich zuständig? Mal den Krisenstab fragen…), und als Höhepunkt: „Vorhaben haben begonnen“ – beginnen die da, etwas vorzuhaben, oder haben die vor, was zu beginnen? Jedenfalls läuft’s nicht vorschriftsmäßig.

Und wie sieht’s in der Berliner Verwaltung aus? Na, da fragen wir doch mal jemanden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten:

Das LaBO teilte seinen Leuten mit,dass „die Verpflichtung zur Beschaffung der Selbsttests nur gilt, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist“. Eigentlich unzumutbar, oder? Aber dafür werden hier ja auch die Homeoffice-Vorschrift sowie das Masken- und Abstandsgebot ignoriert (entsprechende Berichte liegen dem Checkpoint vor).

Und hier noch ein Kurzbericht aus der Zulassungsstelle, notiert von Philipp S. Holstein (Arzt und Berater): „Vier Mitarbeiter ohne Maske hinter auf Lücke gestellten Plexiglasscheiben. Kunden sitzen im Abstand von maximal 50 cm nebeneinander. Kein Fenster offen. Laden voll.“