Verwaltungen unterlaufen Test-Verordnung

Arbeitgeber müssen Tests anbieten, um Mitarbeiter zu schützen. In manchem Amt gilt aber: Tests würden nur beschafft, wenn es „zumutbar“ ist. Von Lorenz Maroldt.

Verwaltungen unterlaufen Test-Verordnung
Foto. Jens Büttner/dpa

Alle Berliner Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten – ok, aber wie sieht’s in den Behörden aus? Hier zwei Checkpoint-Stichproben:

Das Innenministerium (Teil des Krisenstabs) teilt mit: „Die in Präsenz tätigen Beschäftigten der Bundesverwaltung erhalten von ihren jeweiligen Dienstherren das Angebot mindestens eines und bei entsprechender Verfügbarkeit von zwei kostenfreien Schnelltests oder Selbsttests pro Woche.