„Großspurig“ ist erlaubte Meinungsäußerung
Mit der Anwaltskanzlei Schertz / Bergmann verbindet uns eine innige Brieffreundschaft – an Tagen ohne Gegendarstellungs- oder Unterlassungsbegehren schauen wir erstmal nach, ob die Post streikt. Zuverlässig zugestellt wurde uns vor ein paar Wochen eine Aufforderung der Kanzlei in eigener Sache: Simon Bergmann wollte per Gegendarstellung mitteilen, dass er sich in einer Pressemitteilung nicht „ein bisschen zu großspurig“ über einen Prozessausgang geäußert habe.