Hilflos gegen Falschparker auf Grünstreifen
Eine Ortsnachricht aus Berlin-Schilda: Seit einem halben Jahr parken an der Köpenicker Landstraße verbotener Weise Autos in einer Grünanlage. Dem Amt ist das lange bekannt, andauernd gibt’s Beschwerden. Warum geschieht also nichts? Lehnen sie sich zurück, schnallen Sie sich an – genießen Sie jetzt mit uns die einmalige Gelegenheit, einem hilflosen Stadtrat (hier: Rainer Hölmer) bei seinem verunglückten politischen Ausparkmanöver zuzuhören:
„Eine Möglichkeit wäre wegen der Besitzstörung/verbotenen Eigenmacht privatrechtlich einzuschreiten, dies ist aber kaum praktikabel. Vorzugsweise könnten jedoch Verfahren gegen die KFZ-Halter gemäß § 7 (1) Nr. 6 in Verbindung mit §7 (3) Grünanlagengesetz eingeleitet werden, da die betroffene Fläche nur über einen Weg, welcher sich innerhalb einer öffentlichen Grünanlage befindet, erreicht werden kann. Dieser Weg ist mit einer Schranke inkl. Schloss für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Schlösser (…) werden leider jedoch regelmäßig zerstört und die Schranke wird von den KFZ-Führern geöffnet. (…) Die Ahndung erfordert eine eindeutige Kennzeichnung des Weges als Bestandteil der öffentlichen Grünanlage. Insofern wurde am betroffenen Weg bereits ein zusätzliches Schild aufgestellt, eine Optimierung der Beschilderung wird geprüft.“ (Q: Anfrage BVO Jacob Zellmer)
Es kommentiert Gilbert Becaud: „Je älter man wird, desto mehr Freunde verwandeln sich in Straßenschilder.“ An der Antwort waren übrigens nach Angaben des BA sieben Beamte aus dem mittleren, höheren und gehobenen Dienst beteiligt. Sie wendeten dafür exakt vier Arbeitsstunden auf, die Kosten dafür belaufen sich auf 321,08 Euro (inkl. 30 Euro Bürgermeisterpauschale). Beim „Verkehrsschild-Discounter“ hätte das BA dafür exakt 13,9 Durchfahrtsverbotsschilder bekommen (das Brett vorm Kopf wird kostenlos entsorgt).