So kann die Berlin Wahl juristisch noch angefochten werden

Wer Einspruch erheben kann, wo man dies tun muss – und innerhalb welcher Frist. Ein Überblick über die Möglichkeiten, die Wahlergebnisse juristisch anzuzweifeln. Von Julius Betschka

So kann die Berlin Wahl juristisch noch angefochten werden
Ist ein Einspruch erfolgreich, muss nicht unbedingt die ganze Wahl wiederholt werden, sondern die Abstimmung in einem bestimmten Wahlgebiet. Foto: Christophe Gateau/dpa

Gestern hatten wir an dieser Stelle über die knappen Wahlergebnisse bei der Abgeordnetenhauswahl berichtet. Aber wie kann nun nachgeprüft werden, ob alles mit rechten Dingen zuging? Ein Überblick:

+ Einsprüche für die Abgeordnetenhauswahl sind ab dem 14. Oktober möglich, wenn das offizielle Endergebnis der Wahl im Amtsblatt verkündet wurde. Bislang ist das Ergebnis vorläufig.
+ Einsprüche müssen schriftlich an das Verfassungsgericht Berlin gerichtet werden.