Treptower Park ab sofort nachts geschlossen
Die Allgemeinverfügung zur sofortigen nächtlichen Schließung großer Teile des Treptower Parks (Amtsblatt S. 3461 ff) liest sich wie der Bericht aus einem kleinstaatlichen Katastrophengebiet – in der Begründung ist u.a. die Rede davon, „dass die überwiegende Anzahl von Personen, welche sich zur Nachtzeit im Park aufhalten, eben nicht die Anwohner aus Treptow und Köpenick sind“. Tja, mit Mauer wär‘ das nicht passiert.
Außerdem: Um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bereits „im Vorfeld die Grundlage zu entziehen“, sei „kein milderes Mittel ersichtlich“ – die „Vorteile für die Durchsetzung von Ordnung, Ruhe und Sauberkeit“ durch die Schließung stehen demgegenüber „deutlich im Vordergrund“. Die „sofortige Vollziehung“ wird „im öffentlichen Interesse angeordnet“, weil sie „der unverzüglichen Gefahrenabwehr dient“ – das anordnende Straßen- und Grauflächenamt stört sich unter anderem an „Musikdarbietungen“, die nach dem Immissionsschutzgesetz als Lärm definiert werden, sowie am Abfallaufkommen und an Vegetationsschäden.
Schön ist das nicht. Aber alles in allem beschreibt die Amtsverfügung ziemlich genau das, was auch mit Kraftfahrzeugen überall und stetig in der Stadt verursacht wird: Lärm, Müll, Baumwurzelschäden, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen (ja, auch nachts, und sogar von Anwohnern aus Treptow und Köpenick). Und wenn man dann noch „Personengruppen“ durch „Autofahrer“ ersetzt und „Verhaltensstörer“ durch „StVO-Ignoranten“, wäre es eine perfekte Vorlage für eine ganz andere Allgemeinverfügung.