Keine Lockerung für Reedereien

Gaststätten und Hotels dürfen bald wieder (eingeschränkt) öffnen, aber wie sieht‘s mit den Fahrgastschiffen aus? In einer Mail an den SPD-Abgeordneten Robert Schaddach stellte Innensenator Andreas Geisel jetzt klar:

Der Paragraf 1 der Eindämmungsverordnung lautet erneut ‚Jede Person hat die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.‘ Diese Passage wurde zunächst bis 4.6.2020 verlängert, d.h. es gibt weiterhin keinen Tourismus. Insofern ergibt sich für die Reedereien leider keine Veränderung.“