Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Berliner Landesrechnungshof sieht sich in Kritik an Klima-Sondervermögen bestätigt

Wie einschneidend „das Urteil aus Karlsruhe“ ist, merkt man auch daran, dass den meisten ohne weitere Erklärung klar ist, worum es geht: Zwei milliardenschwere Fonds der Bundesregierung sind verfassungswidrig. Im Bundeshaushalt klafft in diesem und nächstem Jahr ein riesiges Loch. Gestern warf Finanzminister Christian Lindner (FDP) einen seiner Glaubenssätze über Bord. Er setzte die Schuldenbremse für das laufende Jahr aus, um zumindest die Kredite für die bereits ausgezahlten Energiepreisbremsen rechtlich abzusichern.

Viel Zündstoff also, über den sich gestern auch nochmal der Berliner Rechnungshof beugte. Der sieht sich durch „das Urteil“ in seiner Kritik am von CDU und SPD geplanten Klima-Sondervermögen bestätigt: Durch dieses würde „die Regelgrenze der Schuldenbremse faktisch mehrjährig ausgesetzt“, sagte Präsidentin Karin Klingen anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs. Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem festgestellt, dass Mehrausgaben zur Notlagenbekämpfung nicht einfach beliebig auf Jahre gestreckt werden können.

Nebeneffekt: Da die von der CDU vorgeschlagene Magnetschwebebahn aus dem Klima-Sondervermögen finanziert werden soll, hält der Rechnungshof auch diese geniale Idee für unzulässig. Nein?! Doch! Ohh …