Die schönsten Berliner Ordnungswidrigkeiten

Das Land Berlin veröffentlicht eine neue, ewig lange Liste der „Verwarnungen wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten“ (Nr. 44, 4919), die ein schönes Bild unserer Stadt zeichnet - kleiner Auszug: Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern während der Dunkelheit (25 Euro), Rauchen beim Herstellen, Inverkehrbringen und Behandeln unverpackter Lebensmittel (25 Euro), Lippenstiftreste an Gläsern in Schankwirtschaften (25 Euro), Unbefugtes Mitführen fangfertiger Fischereigeräte (10 Euro), Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Handwagen usw. (30 Euro), Belästigung der Allgemeinheit durch Werfen von kleinen Gegenständen (20 Euro), Zuwiderhandlung gegen das Verbot, einem erkennbar Betrunkenen in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke zu verabreichen (55 Euro)… irre - und das ist hier echt alles verboten?