Die schönsten Berliner Ordnungswidrigkeiten
Das Land Berlin veröffentlicht eine neue, ewig lange Liste der „Verwarnungen wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten“ (Nr. 44, 4919), die ein schönes Bild unserer Stadt zeichnet - kleiner Auszug: Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern während der Dunkelheit (25 Euro), Rauchen beim Herstellen, Inverkehrbringen und Behandeln unverpackter Lebensmittel (25 Euro), Lippenstiftreste an Gläsern in Schankwirtschaften (25 Euro), Unbefugtes Mitführen fangfertiger Fischereigeräte (10 Euro), Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Handwagen usw.