Schwarzfahrer hinter Gitter für den guten Zweck

Ein Hafttag in Berlin kostet so viel wie 54 AB-Tickets oder 89 Kurzstrecken – eines von mehreren Argumenten, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Und was spricht dagegen? Aus Sicht des Münchner Oberstaatsanwaltes Udo Kramm sollte die Straftat bleiben, weil sie juristisch schön einfach sei und jungen Kollegen Erfolgserlebnisse und gute Erledigungsquoten sichere.