„Erleichterungen“ für Geimpfte und vormals Erkrankte in Sicht
Aus den „Eckpunkten“ für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz, auch „Impfgipfel“ genannt: „Wenn wissenschaftlich belegt ist, dass bestimmte Personengruppen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind, (…) müssen in diesem Fall im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen (…) vorgesehen werden.“ Einen Anspruch auf Öffnung (z.B. Schwimmbäder oder Museen) soll sich daraus aber nicht ergeben – und um die Einhaltung von Maßnahmen „sinnvoll kontrollieren“ zu können, werden auch diese Personen künftig Masken tragen und Mindestabstände einhalten müssen.