Gerichtsentscheidung im Fall Gelbhaar
Der Fall um Vorwürfe gegen den Ex-Grüne-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar wird längst vor Gericht ausgekämpft. Nun hat Gelbhaar dort eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg hat seine Klage gegen einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ größtenteils zurückgewiesen, in dem mehrere Frauen ausführlich über ihre Erfahrungen mit Gelbhaar und sein mutmaßlich grenzverletzendes Verhalten berichteten. „Mit der streitgegenständlichen Berichterstattung wird der Verdacht eines grenzüberschreitenden und übergriffigen Verhaltens des Antragstellers gegenüber einer Mehrzahl jüngerer Frauen in zulässiger Weise verbreitet“, heißt es im Beschluss des Gerichts.
Gelbhaar hat zwei Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Und die Zeit drängt: Am 16. Mai verhandelt das Landgericht Hamburg mündlich über Gelbhaars Eil-Klage gegen die Berliner Grünen-Abgeordnete Klara Schedlich, deren Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem RBB vom Landgericht Hamburg im Eilverfahren untersagt wurden. Schedlich legte dagegen Widerspruch ein. Das Ganze wird in vier Wochen vom Gericht in aller Öffentlichkeit verhandelt. Nun hat das Gericht Schedlichs Aussagen in der „SZ“ nicht beanstandet.
Gelbhaar hat nun kaum Optionen: Legt er keine Beschwerde gegen den Beschluss zum „SZ“-Artikel ein, hat er gegen Schedlich schlechte Karten. Macht er weiter, zieht er die Vorwürfe gegen sich in die Verlängerung. Tagesspiegel-Kollege Alexander Fröhlich hat alle Details und Hintergründe zur neuen Gerichtsentscheidung.