Warum Bezirke Wohnungsleerstand akzeptieren

Wohnungen leer stehen zu lassen, ist aus gegebenem Anlass genehmigungspflichtig. Was also wird gestattet? Drei Beispiele – die mehr als fragwürdig sind. Von Stefan Jacobs

Warum Bezirke Wohnungsleerstand akzeptieren
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Wohnungen leer stehen zu lassen, ist aus gegebenem Anlass genehmigungspflichtig. Was also wird genehmigt? Drei Beispiele:

Bandelstraße 30/31, Mitte: Kompletterneuerung des Elektronetzes; neue Sanitäreinrichtungen, neue Fußböden etc. Grundhafte Sanierung der Wohnräume, Wände und Fußbodenbeläge. „Auf Nachfrage erklärten die Eigentümer nunmehr, dass die Wohnungen im derzeitigen Zustand noch nicht vermietet werden können, da das Gebäude im Milieuschutzgebiet liege und (…) nicht im vorgesehenen Umfang gewinnorientiert vermietet werden könne.