Warum Bezirke Wohnungsleerstand akzeptieren
Wohnungen leer stehen zu lassen, ist aus gegebenem Anlass genehmigungspflichtig. Was also wird gestattet? Drei Beispiele – die mehr als fragwürdig sind. Von Stefan Jacobs
Wohnungen leer stehen zu lassen, ist aus gegebenem Anlass genehmigungspflichtig. Was also wird genehmigt? Drei Beispiele:
Bandelstraße 30/31, Mitte: Kompletterneuerung des Elektronetzes; neue Sanitäreinrichtungen, neue Fußböden etc. Grundhafte Sanierung der Wohnräume, Wände und Fußbodenbeläge. „Auf Nachfrage erklärten die Eigentümer nunmehr, dass die Wohnungen im derzeitigen Zustand noch nicht vermietet werden können, da das Gebäude im Milieuschutzgebiet liege und (…) nicht im vorgesehenen Umfang gewinnorientiert vermietet werden könne. Es sei dem Eigentümer nicht zuzumuten, einen sehr hohen Investitionsaufwand im Zuge des Mietendeckels durchzuführen.“
Perleberger Str. 13, Mitte: Es wurden insgesamt für 9 Wohnungen Leerstandsgenehmigungen beantragt und erteilt. „Leerstandsgründe sind Komplexität und Umfang der (Sanierungs-)Maßnahmen im ganzen Haus, finanzielle Restriktionen in Bezug auf die Finanzierung ohne Fremdmittel. Aufwändige Vergabevorbereitungen und Verhandlungen mit den Ausführenden, ständig neue Probleme in der Ausführung sowie Austausch mit Handwerkern.“
Neuenburger Str. 11, Kreuzberg: „Es gibt aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten Leerstand in der Neuenburger Str. Entsprechende Leerstandsanträge wurden vom Eigentümer eingereicht und bis Ende 2020 genehmigt.“