Bericht zur Staatlichen Ballettschule offenbart schwere Mängel

Der Bericht zur Staatlichen Ballettschule zu den Jahren 2015-2019 (beauftragt von der Bildungssenatorin Sandra Scheeres bei den Wirtschaftsprüfern von „Hecht & Kollegen“, 25 Seiten) ist noch unveröffentlicht – aber wir schauen für Sie schon mal rein… und stellen fest: Schulleitung und Senatsverwaltung tanzten heimlich zusammen die sieben Todsünden der Haushaltsführung (frei nach Brecht/Weill). Die wichtigsten Punkte:

1. Intransparente Rechnungslegung

2. Ausgabenzuordnung nach unsachlichen Kriterien

3. Unregelmäßigkeiten bei Dienstleistungsaufträgen

4. Verstöße gegen das Vergaberecht

5. Verstöße gegen das Reisekostengesetz

6. Übergroßzügige Vergabe von Ehrenkarten

7. Jubiläumsgala ohne Verwendungsbescheid

Nicht nur die Schülerinnen wurden, wortwörtlich, auf die Spitze getrieben – das Gleiche lässt sich für die Ausgaben sagen. Und je höher das Budget stieg, desto tiefer sank die Ausgabendisziplin – und desto stärker wurde auf Leitungsebene das Verlangen nach mehr. Zusätzliche Auftrittseinnahmen wurden wichtiger genommen als der Bildungsauftrag, meinen die Prüfer. Die Nachwuchstänzerinnen wurden vor aller Augen verheizt, um die nächste Dienstreise der Erwachsenen zu finanzieren: „Auffällig ist, dass bei Fernreisen eine besonders hohe Anzahl an Lehrkräften teilnahm.“ Vor allem Schulleiter Ralf Stabel war viel in der Welt unterwegs – ohne die erforderliche Genehmigung der Senatsverwaltung. Dementsprechend stiegen die Reisekosten im Untersuchungszeitraum um das Dreifache.

Viermal hieß das Reiseziel des Schulleiters Havanna – allein im Jahr 2019. Aber allein war Stabel offenbar nicht unterwegs, obwohl kein anders Mitglied der Schule dabei war: Für zwei der Reisen wurden Ausgaben für je zwei Visa eingereicht. Übernachtungskosten rechnete Stabel pauschal ab, „sodass nicht nachvollzogen werden kann, (…) ob dafür tatsächlich Kosten entstanden sind“. Anhaltspunkte dafür, dass Abrechnungen „manipuliert oder gefälscht“ wurden, fanden die Prüfer nicht. Aber sie äußern „erhebliche Zweifel“ an einer „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“ (u.a. New York, Mexiko), monieren fehlende „dienstliche Notwendigkeit“ (für „erhöhte Wegstreckenentschädigung“), halten „eine private Veranlassung“ für Reisen „für nicht ausgeschlossen (u.a. Malaga) und sehen grundsätzlich Häufigkeit und Höhe der Kosten „nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bildungsauftrag der Schule“.

Die Bildungsverwaltung hatte Stabel wegen verschiedener Missstände an der Eliteschule gekündigt – heute findet die erste Hauptsacheverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen zu langer Arbeitstage der Schülerinnen statt. Um die Dienstreisen geht es erstmals am Freitag im Rahmen eines Gütetermins. Unsere Kollegin Susanne Vieth-Entus hat die Vorfälle an der Staatlichen Ballettschule von Beginn an verfolgt. Ihre jüngsten Beiträge finden Sie hier und hier.