„uninspiriert“, „ungenau“: Fachliche Zweifel an Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts

Selting bleibt der Posten als Amtsgerichtspräsidentin vorerst verwehrt. Über die Gründe gibt es Gerüchte, nun mehren sich Hinweise auf mangelnde Qualifikation und Leistung. Von Lorenz Maroldt.

„uninspiriert“, „ungenau“: Fachliche Zweifel an Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts
Foto: picture alliance/dpa

Warum hat der Richterwahlausschuss die Präsidentin des Verfassungsgerichts nicht zur Präsidentin des Amtsgerichts Wedding bestimmt? In der Justiz und in der Opposition sprachen manche von Rache, weil Ludgera Selting in ihrer ehrenamtlichen Funktion der Berliner Politik Unfähigkeit bei der Wahlorganisation bescheinigte hatte – und das Verfassungsgericht eine komplette Wiederholung verfügte.

Der Richterwahlausschuss ist verschwiegen, das Gremium, dem Abgeordnete, Richter sowie Staats- und Rechtsanwälte angehören, tagt und entscheidet geheim. Doch jetzt konnte der Checkpoint Hintergründe der Entscheidung recherchieren, die ein anders Bild zeichnen. Demnach ist Selting nicht aus Rache die Beförderung verweigert worden, sondern wegen erheblicher Zweifel an ihrer fachlichen Qualifikation und Leistung sowie an ihrer Personalführung. So wird sie von Ausschuss-Mitgliedern als „wenig einsatzbereit“ und „uninspiriert“, ihre Verwaltungsarbeitals „schlampig“ und „ungenau“ bezeichnet. Zudem wird ihr vorgeworfen, als Vizepräsidentin des Landgerichts bei der Besetzung von Kammern berechtigte Interessen von Richterinnen zu übergehen. In einem Fall soll Selting einer Richterin mit kleinem Kind und schwerbehinderten Eltern den Wechsel in eine andere, passendere Kammer aus sachwidrigen Gründen versagt haben. Der Richterwahlausschuss tagt wieder am 15.2.