Glitzer, Konfetti und Kondome präventiv beschlagnahmt
246 „Aktionskits“ mit Glitzer, Konfetti und Kondomen hatte die Polizei bei der Demonstration gegen den „Marsch für das Leben“ beschlagnahmt – aber warum? Hier die Erklärung der Innenverwaltung: „Die genannten Gegenstände wurden auf der Grundlage des § 38 Nr. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sichergestellt, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Diese Regelung erlaubt nicht nur die Sicherstellung von Gegenständen, die als solche gefährlich sein können, sondern auch die Sicherstellung an sich ungefährlicher Gegenstände, die in gefährlicher Weise verwendet werden sollen.“ Das leuchtet natürlich unmittelbar ein: Wer je ein Kondom oder gar Konfetti an den Kopf bekommen hat (von einer Glitzer-Attacke ganz zu schwiegen), kennt die verheerenden Folgen - damit ist nicht zu spaßen. (Q: Anfrage MdA June Tomiak)