Sensationelle Lösung fürs Behördenpingpong
Falls es auf dem Amt heute mal wieder etwas länger dauert: Es liegt sicher nicht am „Gieß-eine-Blume-Tag“ (die Büropflanzenpflege findet aufrufunabhängig täglich zwischen 9 und 17 Uhr statt), sondern am Dauerevent „Behördenpingpong“ – und der Checkpoint-Klassiker gehört jetzt doch tatsächlich zum offiziellen Sprachgebrauch des Senats, wie Staatssekretär Ralf Kleindiek in der „Abendschau“ offenbarte (hier bei 3:57). Der Senatsverwalter hatte auch gleich einen sensationellen Verbesserungsvorschlag mitgebracht:
„Ich plädiere dafür, dass wir zunächst mal machen, was in unserem Gesetz steht.“
Wow, jetzt schon? Das Gesetz, auf das Kleindiek anspielt („federführend“, „in einem Schritt“), ist doch erst seit einem Vierteljahrhundert in Kraft! Da ist für diejenigen, die sich daran freiwillig halten, sicher noch ein Frühbucherrabatt drin. Für alle anderen politischen Mitspieler beim Behördenpingpong hier nochmal die Regeln, festgehalten im „Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz“, § 3 (4), beschlossen vom Abgeordnetenhaus, in der aktuellen Fassung vom 22. Juli 1996 (bitte ausschneiden, vervielfältigen, verfaxen und auf alle Berliner Behördenmonitore kleben):
„Sind mehrere Verwaltungsstellen zuständig, so wirken sie zügig und erfolggerichtet zusammen. Die federführende Verwaltungsstelle holt die Mitentscheidungen der anderen regelmäßig in einem Zuge ein, also in gemeinsamem Gespräch und nicht schriftlich nacheinander.“
Dazu auch der Checkpoint-Geheimtipp für Neuberliner: Sollten Sie hier mal Ärger mit der Polizei bekommen, benutzen Sie den internen Freispielcode: „Ich plädiere dafür, dass ich demnächst mal mache, was in unserem Gesetz steht.“