Ex-Abgeordneter Luthe zeigt Bezirkswahlamt an
Die Pannen am Superwahlsonntag sollen für die Verantwortlichen strafrechtliche Folgen haben – deswegen hat Politiker Marcel Luthe nun Anzeige erstattet. Von Lorenz Maroldt
Im Checkpoint-Podcast „Berliner & Pfannkuchen“ sagte der früherer Abgeordnete Marcel Luthe, der Einspruch gegen die Wahl eingelegt hatte, dem aber die Berichte aus den 2.257 Wahllokalen monatelang vorenthalten worden waren: „Nachdem ich jetzt einen ersten Blick auf diese Unterlagen hatte, ist mir vollkommen klar, warum niemand wollte, dass sie öffentlich bekannt werden. Es zeigt sich ausgesprochen deutlich, dass diese Wahlen auch eine strafrechtliche Aufarbeitung dringend erforderlich machen, denn wer so lapidar mit Wahlen in einer Demokratie umgeht, der gefährdet diese Demokratie“.
Luthe hat wegen des Vorgangs am Sonnabend Strafanzeige erstattet (AZ 220521-1021-i00053) – er sieht u.a. einen Verstoß gegen § 108a StGB (Wählertäuschung):
(1) „Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(2) „Der Versuch ist strafbar.“