Wenn die Außengastronomie zur Innengastronomie wird
Unser Autor wollte sein erstes Außengastro-Kölsch trinken. Aber statt offener Terrassen fand er riesige Restaurantvorbauten mit geschlossenen Plastikplanen. Von Lorenz Maroldt
Ok, und jetzt zum Bier – welche Sorten (nicht Marken, da kommen Sie leicht auf 6000) würden Ihnen einfallen? Fangen wir mit denen aus Deutschland an: Altbier, Berliner Weiße, Bockbier, Export, Gose, Helles, Kölsch, Märzen, Oktoberfest-Bier, Pilsner, Rauchbier, Sauerbier, Schwarzbier, Weizenbier, Zwickl (Kellerbier). England: Barley Wine, India Pale Ale, Pale Ale, Porter, Stout. Belgien: Blondbier, Dubbel, Kriek, Lambic & Geuze, Quadrupel, Saison, Trappistenbier, Tripel, Witbier.
Hm, wie kamen wir denn jetzt darauf… ach ja, wegen der „Außengastronomie“, unserem neuen Lieblingswort – gestern nach einem Corona-Test im „KitKat“ bei mir um die Ecke (hier dazu eine schöne Reportage von Nina Breher) haben wir das mal kurz auf der Terrasse vor der „StäV“ getestet (der Anlass: ein Fußballspiel, aber reden wir lieber nicht darüber…). Auf dem Weg dorthin bin ich an mehreren riesigen Restaurantvorbauten aus geschlossenen Plastikplanen entlanggeradelt (Gendarmenmarkt), die ein paar Verordnungsfragen aufwerfen. Hier die Antworten:
Moritz Quiske, Gesundheitsverwaltung: „Gastronomie in geschlossenen Räumen ist untersagt. Das bedeutet, dass es zwar eine Überdachung, aber keine Umschließung geben darf. Geschlossene (Zelt-)Wände sind daher nicht zulässig.“
Matthias Wulff, Wirtschaftsverwaltung: „Inwieweit ein Zeltvorbau Teil der Außengastronomie ist oder nicht, entscheidet das zuständige Bezirksamt.“
Christian Zielke, Bezirksamt Mitte: „Die Bewirtung in einem vollkommen eingehausten Raum (Zelt) ist als de facto Innengastronomie derzeit noch unzulässig. Die Luft muss zirkulieren können. Den Einzelfall kann nur das Gesundheitsamt bewerten.“
Bis zur Bewertung durch das Gesundheitsamt gibt’s hoffentlich besseres Wetter – oder eine so niedrige Inzidenz, dass auch die Innengastronomie wieder erlaubt ist. Ob das „Seaside“ in der künftigen Anton-Wilhelm-Amo-Straße (formerly known as „Mohrenstraße“) seinen imposanten Zeltvorbau behalten darf, ist allerdings noch offen: Die Ausnahmegenehmigung, die blöderweise auf den Beginn des Lockdowns fiel und jetzt endlich gebraucht würde, lief kurz vor dem Ende des Lockdowns aus. Dazu nochmal Christian Zielke vom BA Mitte:
„Mittlerweile besteht kein Grund mehr, Einhausungen zu dulden. Der Winter ist – man mag es sehen, wie man will – vorbei. Abgelaufene Anträge müssen immer neu gestellt werden. Möglich ist z.B. die Erweiterung der Außengastronomie – natürlich ohne Einhausung – auf Parkplatzflächen. Auf Antrag kann das Bezirksamt den Schankvorgarten bis 31.10.21 verlängern. Die Einhaltung der Corona-Auflagen ist durch den Betreiber zu gewährleisten. Im konkreten Fall wären dazu die seitlichen Einhausungen zurückzubauen.“
Dabei wollten wir doch eigentlich nur ein oder zwei oder drei Bier trinken (Kölsch, genauer gesagt).