Senat ändert Corona-Verordnung

Der Senat wird heute über einen aktualisierten Entwurf zur Corona-Verordnung beraten – auf Wunsch der Innenverwaltung wurden „redaktionelle Klarstellungen“ angekündigt. So können auch Sporthallen für maximal zehn Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren plus eine betreuende Person geöffnet werden („Ansonsten bleiben sie geschlossen“). Geändert wird die Quarantänepflicht u.a. nach Auslandsreisen in Risikogebiete: Künftig soll es reichen, sich zehn Tage „abzusondern“ (bisher zwei Wochen). Außerdem wird es um Schnelltests und Luftfilteranlagen für Schulen gehen.  

Die Verordnung wird also nochmal länger und ist in ihren Details inzwischen so verzwickt, dass höchste Paragrafenstolpergefahr besteht. Mini-Ausschnitt gefällig? Bitte sehr:

Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen als in § 1 Absatz 3 genannten Personen nicht einhält und keine   Ausnahme nach § 1 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 5 Satz 2, § 5 Absatz 7 Satz 3, § 5 Absatz 8 Satz 2 oder § 5 Absatz 9 vorliegt…“