BVG darf jetzt abschleppen
#Weilwirdichwegschieben: Die BVG-Gebührenordnung für das Umsetzen von Fahrzeugen wird heute vom Senat beschlossen. Die BVG kann damit ab sofort auf Busspuren Straßenbahngleisen und im Haltestellenbereich selbst abschleppen, um schneller voran zu kommen. Die „vollzogene Umsetzung“ eines Pkw, Kombinationsfahrzeuges, Transporters oder Motorrades bis 3,5 t wird mit 208,33 Euro berechnet.