Mietzuschlag für gute ÖPNV-Anbindung: Vonovia scheitert mit fragwürdigen Kriterien für Mieterhöhungen

Der Immobilienkonzern hat zu Unrecht Mieten erhöht. Das entschied das Amtsgericht Lichtenberg mit Verweis auf die geltenden Regelungen des qualifizierten Mietspiegels. Von Jessica Gummersbach

Mietzuschlag für gute ÖPNV-Anbindung: Vonovia scheitert mit fragwürdigen Kriterien für Mieterhöhungen
Foto: Imago / Jochen Tack

Apropos Ausreden: Seit Mai 2024 hat Berlin wieder einen qualifizierten Mietspiegel – und damit Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter bei Mieterhöhungen. So die Theorie. Doch nicht nur, dass Vonovia-Chef Rolf Buch den Mietspiegel kürzlich als „offensichtlich getürkt“ bezeichnete. Sein Unternehmen versuchte es nach der Veröffentlichung auch mit Kreativität und wollte Mieterhöhungen unter anderem mit einer „guten ÖPNV-Anbindung“ oder einer „guten Nahversorgung“ begründen.

Dass diese Merkmale über das Kriterium „Wohnlage“ bereits im Mietspiegel abgebildet sind, interessierte Vonovia nicht – zum Glück aber das Amtsgericht Lichtenberg. Das entschied nun, dass es sich dabei nicht um „wohnwerterhöhende Merkmale“ im Sinne des Mietspiegels handelt und deswegen damit auch keine zusätzliche Mieterhöhung begründet werden kann. Der Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds, Marcel Eupen, sagte dem Checkpoint: „Ich erwarte von Vonovia und der Deutsche Wohnen, dass sie dieses Merkmal bei zukünftigen Vermietungen fallen lassen und sich an den Berliner Mietspiegel halten.“ Checkpoint-Fazit: Das ist nicht zu viel erwartet.