Dank Wunderding FIS-Broker: Berliner Verkehrsverwaltung kann nun doch Kitas an Hauptstraßen ermitteln

Wie viele sensible Einrichtungen an Hauptstraßen stehen, wusste die Verwaltung bis vor kurzem nicht. Nach Blick in die Karte ist sie nun einen Schritt weiter. Denn dort soll Tempo 30 gelten. Von Stefan Jacobs.

Dank Wunderding FIS-Broker: Berliner Verkehrsverwaltung kann nun doch Kitas an Hauptstraßen ermitteln
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Vor Schulen mit Eingang an Hauptstraßen gilt Tempo 30, aber zur Lage von Kitas und sowie die dort geltenden Tempolimits „existiert keine auswertbare Übersicht“, teilte die Verkehrsverwaltung im Dezember auf Anfrage der Grünen Oda Hassepaß mit (CP vom 20.12.). Die wunderte sich über die Unkenntnis, zumal die Tempo-30-Maßgabe sogar in der Koalitionsvereinbarung steht. In einer Folgeanfrage, die dem CP vorab vorliegt, wollte die Abgeordnete wissen, ob die Verwaltung Bereiche mit Tempo-30-Bedarf nicht vielleicht mithilfe hauseigener Geheimwaffen wie dem „Kita-Navigator“ der Bildungsverwaltung aufspüren könne? Die Verkehrsbehörde teilte mit, dass sie zumindest teilweise ein anderes Wunderding, nämlich das ebenfalls landeseigene Geoportal „FIS-Broker“, nutze. Tempo-30-Beschilderung werde im Gefolge anderer Maßnahmen oder auch „auf Antrag“ geprüft. „Der Senat weiß also doch, wo es Kitas ohne Verkehrsberuhigung gibt, und kann demnach proaktiv zum Schutz der Schwächsten handeln“, resümiert Hassepaß.