Impfabsurditäten: Der Unterschied zwischen Pflegeheimen und Pflege-WGs

Wer in einer Pflege-WG lebt, erhält trotz Bedarf erst spät den Schutz vor Corona. Wie der Fall einer Berliner Hochrisiko-Patientin zeigt. Von Ann-Kathrin Hipp.

Impfabsurditäten: Der Unterschied zwischen Pflegeheimen und Pflege-WGs
Foto: imago images / Sven Simon

Wer darf wann und wieso nicht? Mit einem Brief hat sich der Berliner Jürgen Schulze-Ksinzyk an Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) gewandt und das aktuellen Impfsystem kritisiert. Der Grund: Seine Frau, die seit einem Fahrradunfall im Jahr 2010 tracheotomiert ist, wird aus ihm „unerfindlichen Gründen“ nicht priorisiert, weil sie in Tegel in einer intensiv-pflegerischen Pflege-WG und nicht in einem Pflegeheim untergebracht ist. „Ich habe große Angst, dass alles Kämpfen um das Leben meiner Frau vergebens gewesen sein sollte, sie ist erst 61 Jahre alt und damit bei Nichtberücksichtigung ihres Zustandes sehr spät dran beim Impfen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Checkpoint vorliegt. Auf Anfrage teilt die Gesundheitsverwaltung mit, es werde sowohl mit Blick auf die WGs, als auch auf hochvulnerable Gruppen geprüft, „ob und inwieweit“ Veränderungen im Priorisierungsprozess möglich sein könnten.

Dass Veränderungen möglich sind, zeigt derweil Rheinland-Pfalz: Auf Betreiben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer sind der unter Muskelschwund leidende und lebensbedrohlich erkrankte 30-jährige Benni Over und seine Eltern bereits vorzeitig geimpft worden. Und auch die ständige Impfkommission schreibt: „Innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung (…) können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich.“ Es obliege den für die Impfung Verantwortlichen – die nicht explizit genannt werden – in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen.