Datenschutzverstöße: Neue Ermittlungen gegen Berliner Parteien

Die Berliner CDU hat Einspruch gegen das Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro eingereicht, welches verhängt wurde, da die Partei angeblich Bürgerdaten an eine Werbeagentur weitergab. Von Lorenz Maroldt.

Datenschutzverstöße: Neue Ermittlungen gegen Berliner Parteien
Wahlempfehlungen für den früheren Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann wurden verschickt. / Foto: dpa / Kay Nietfeld

In Sachen 65.000-Euro-Bußgeld für die CDU (CP v. 20.9.): Beim Checkpoint haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die noch weit nach der Wahl 2021 persönlich adressierte Schreiben von Funktionsträgern der Partei erhalten hatten, u.a. Einladungen zu Treffen und Aktionen.

Alle Betroffenen erklären, dass die Schreiben keinerlei Hinweise auf die Herkunft ihrer Daten und auf ihr Widerspruchsrecht enthielten, dass sie nicht Mitglied der CDU seien und der Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt hätten. Parteien dürfen die rechtmäßig aus dem Bundesmelderegister erhaltenen Bürgerdaten ausschließlich für Wahlwerbung verwenden. Nach § 50 BMG ist die Datenübermittlung frühestens sechs Monate vor einer Wahl zulässig, und die Parteien sind verpflichtet, sämtliche erhaltenen Daten spätestens einen Monat nach der Wahl vollständig zu löschen.

Nach Checkpoint-Informationen sind bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zurzeit weitere Verfahren gegen Parteien anhängig.

Die Datenschutzbehörde bestätigte dem Checkpoint den Eingang des Einspruchs der CDU gegen das 65.000-Euro-Bußgeld, der jetzt zunächst formal und dann gegebenenfalls inhaltlich geprüft wird. Sollte die Behörde den Bescheid aufrechterhalten, wird der Fall von dort über die Staatsanwaltschaft ans Amtsgericht abgegeben. Bei dem Fall ging es um die Weitergabe von Bürgerdaten in Steglitz-Zehlendorf an eine Werbeagentur, die scheinbar private Wahlempfehlungen im Namen von bekannten Persönlichkeiten für den früheren Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann verschickte.

Heilmann sagte dem Checkpoint am Rande des Landesparteitags, er gehe davon aus, dass vor Gericht das Bußgeld „nicht halten wird“. Der Parteivorsitzende und Regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte an, das Gespräch mit dem Kreisverband zu suchen. Zum Fall selbst wollte er sich nicht äußern, da er die Begründung des Bußgeldbescheids noch nicht gelesen habe. Die Datenschutzbehörde hatte den auf 40 Seiten begründeten Bescheid der CDU vor mehr als vier Wochen zugestellt. Heilmann, der als Berliner Justizsenator 2014 auf eine rasche Einführung der Datenschutzgrundverordnung gedrängt hatte, wurde von der Berliner CDU am Sonnabend auf Platz 29 als Delegierter für den Bundesparteitag nominiert.