Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nur schleppend umgesetzt

Seit März müssen Berliner eine Corona-Impfung nachweisen – zumindest die, die in der Pflege tätig sind. Sonst droht ein Arbeitsverbot. Durchgesetzt wird das aber nicht. Von Daniel Böldt

Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nur schleppend umgesetzt
Schlechte Nachrichten für Pflegebedürftige in Berlin: Die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen wird quasi nirgends kontrolliert. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Seit Mitte März können und sollen die Gesundheitsämter, wenn möglich, ungeimpftes Personal in Gesundheitseinrichtungen mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot belegen. Natürlich nicht von jetzt auf gleich. „Da sprechen wir von drei Wochen bis vielleicht maximal drei Monate. Aber dann, denke ich, wird so ein Verfahren auch durch sein“, sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote am 15. März mit Blick über die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Ein Blick auf den Kalender: Huch, das ist ja genau drei Monate und etwas über eine Woche her. Dann fragen wir mal nach: Gemeldet wurden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales bisher 8109 Personen ohne vollständige Immunisierung, Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, das gegen eine Impfung spricht. Und wie viele Betretungs- oder Tätigkeitsverbote gibt es nun? Die Berliner Gesundheitsämter melden auf Checkpoint-Anfrage folgende Zahlen:

Charlottenburg-Wilmersdorf: 0

Reinickendorf: 0

Mitte: 0

Ok, ok, bevor der Newsletter gleich voll ist, kürzen wir ab: In acht von neun Bezirken passierte bislang: nix. Ausnahme: Lichtenberg. Hier hat das Gesundheitsamt immerhin ein Betretungsverbot ausgesprochen. Und zwar für eine eigene Mitarbeiterin. (Für Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Pankow war die Frist von vier Werktagen zur Beantwortung der Frage leider zu kurz.)

Offizielle Begründung für die Untätigkeit: Es dauert halt. „Jeder Einzelfall muss geprüft werden“, sagt Detlef Wagner, Bezirksstadtrat aus Charlottenburg-Wilmersdorf, am Checkpoint-Telefon. „Und wir haben für die Umsetzung kaum Kapazitäten.“ Aber selbst, wenn diese ausreichen würden: Gesundheitsämter können nach Ermessen entscheiden – etwa, wenn eine Einrichtung angibt, die Gesundheitsversorgung wäre durch ein Verbot gefährdet. Da sich mit Omikron auch viele Geimpfte infizieren und das Virus weitergeben, liege die Priorität derzeit ohnehin auf der Kontrolle der Hygiene-Regeln, so Wagner.

Das Gesetz läuft im Übrigen, Stand jetzt, Ende des Jahres aus. Ob es sein könnte, dass die Verfahren bis dahin gar nicht durch sind? „Das könnte passieren“, sagt Wagner. Ein anderer Bezirksstadtrat drückt es am Checkpoint-Telefon so aus: „Wir verschleppen es. Sie können davon ausgehen, dass das Ding tot ist.“ Und was meinen Sie?