Margarete Koppers wird zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit ernannt
Morgen ernennt der Senat Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit – obwohl gegen die frühere Polizeivizepräsidentin seit April 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in der Schießstandaffäre läuft. Möglich wird die Ernennung, weil es kein Disziplinarverfahren gegen sie gibt – laut Innenverwaltung war das als „nicht zwingend notwendig" erachtet worden.