Mängel beim offenen Vollzug
Zu den Meldungen aus Berlin:
Die Tagesbilanz der Justizvollzugsanstalten (in Berlin auch als Gehfängnisse bekannt): Zwei eingesammelte „Entwichene“, eine Twitterfalschmeldung des RBB über vermeintlich neue „Entwichene“- und ein Verdacht: Haben die Gefangenen das mit den Frei-Abos falsch verstanden? Die Justizverwaltung gibt sich jedenfalls Mühe, den Service für Verurteilte zu verbessern – unter „Erste Informationen“ teilt sie auf ihrer Website mit: „Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise, die wir in dem ‚Merkblatt zum Strafantritt/Haftantritt‘ für Sie zusammengestellt haben!“. Darin lesen wir (u.a.): „Das Mitbringen von Stofftieren ist nicht gestattet.“ Da würde ich allerdings auch abhauen.
Den Mängeln beim offenen Vollzug zum Trotz: Der z.B. im Vergleich zu Hamburg verhältnismäßig liberale Umgang mit Gefangenen, die wegen so schwerer Taten wie Schwarzfahren einsitzen, ist in jeder Hinsicht sinnvoll – und könnte sogar noch getoppt werden, wenn sich der Deutsche Richterbund damit durchsetzt, Straftatbestände wie die „Beförderungserschleichung“ zu streichen (zumal ja im ÖPNV nicht immer ganz klar ist, wer da am meisten schleicht). Es ist jedenfalls ein Irrsinn, Staatsanwälte, Richter, Gefängnisleiter und Justizsenatoren mit solchen Bagatellen zu belasten.