Deutsche im Ausland müssen wegen der kurzen Briefwahlfrist um ihre Stimmabgabe fürchten

Ab morgen werden die Benachrichtigungen zur Bundestagswahl verschickt; spätestens bis Anfang Februar sollten sie ankommen. Das sollte zu schaffen sein, aber die Fristen zur Briefwahl dürften arg knapp sein, wie der Fall von CP-Leserin Ursula K. exemplarisch zeigt. Sie schreibt, dass sie den ganzen Februar in den USA sei und keine Chance sehe, dass ihre Briefwahlunterlagen (die von den Bezirksämtern ab 10. Februar versandt werden sollen) binnen 13 Tagen den Hin- und Rückweg übern großen Teich schaffen.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler schreibt auf CP-Anfrage, dass Wahlscheine schon jetzt per Mail oder Post beantragt werden können. Wenn es absehbar knapp werde, solle die oder der Wahlberechtigte die Unterlagen sofort zurückschicken – möglichst per Luftpost und (z.B. bei Familien) auch gern gesammelt in einem großen Umschlag, um Porto zu sparen.

Rechtzeitiges Erscheinen ist in Fällen wie diesem nicht möglich: Die Präsenz-Briefwahlstellen in den Bezirksämtern öffnen berlinweit erst ab 10. Februar. Misslich für Betroffene, aber offenbar auch juristisch nicht angreifbar: Das Berliner Verwaltungsgericht hat gerade den Eilantrag eines in Südafrika lebenden Deutschen abgewiesen, der seine Teilnahme an der Wahl sichergestellt wissen wollte. Sein Antrag scheiterte, weil die Verwaltungsgerichte für das Thema nicht zuständig seien: Die Überprüfung des Wahlverfahrens einschließlich der Vorbereitung sei laut Grundgesetz allein Sache des Bundestages. Insofern sei „eine diesbezügliche Rüge“ dort anzubringen und nicht beim Gericht (sofern das Oberverwaltungsgericht das nicht anders sieht). Für fast alle denkbaren Fragen rund um die Wahl hält der Landeswahlleiter auf seinen Webseiten Antworten bereit.