Senat will strenge Kontaktregeln und Maskenpflicht auf belebten Plätzen
Der Berliner Senat mag – trotz juristischer Niederlage – nicht weiter zuschauen, wie die Zahlen in unkontrollierbare Höhen schießen. Dem Checkpoint liegt exklusiv der vorabgestimmte Entwurf der aktualisierten Infektionsschutzverordnung vor (EndVO-SARS-COV-2-InfSchV). Darin: eine deutliche Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und eine Maskenpflicht auf Märkten und anderen belebten Plätzen. Ab nächster Woche dürfen sich laut des Papiers (Bearbeitungsstand: „Final“) maximal fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten – oder mehrere Angehörige zweier Haushalte. Bislang galt diese Regel nur für die Zeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens. Neben den Märkten will die Innenverwaltung bestimmte belebte Straßen und Plätze definieren, an denen Masken „aus Gründen des Infektionsschutzes zwingend erforderlich“ sind. Vorbild dürfte Hamburg sein (das sieht dann so aus). Bei Demonstrationen soll ebenfalls eine Maskenpflicht gelten – eine Ausnahme besteht für Autokorsos und stille Proteste unter 100 Teilnehmern. Weiterhin möglich sind: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1000 Personen, draußen mit bis zu 5000 Personen. Hertha und Union wird’s freuen. Private Veranstaltungen sind – laut Entwurf – noch immer mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu zehn Personen in Räumen gestattet. In diesem Punkt bleibt die nachgeschärfte Verordnung hinter dem Beschluss von Bund und Ländern von Mittwoch zurück (10 draußen/10 drinnen). Selbst die Kanzlerin hielt den für zu zaghaft.