Senat treffsicher im Umgang mit Schießtraining der Polizei

Mindestens einmal im Jahr müssen Berliner Polizisten Schießtraining absolvieren, so lautet die Vorschrift. Hm, aber was macht man, wenn von 74 Schießbahnen wegen gesundheitsgefährdender Schadstoffbelastung 63 geschlossen sind? Kein Problem für die Innenverwaltung - dann wird eben per Kalenderjahr abgerechnet. Wundersame Wirkung: „Ein vorschriftenkonformer zeitlicher Abstand von bis zu 23 Monaten zwischen zwei Nachweisen ist damit möglich.“ (Staatssekretär Akmann auf Anfrage von FDP-MdA Krestel). Bei der Mängelverwaltung hat der Senat jedenfalls noch immer eine fantastische Treffsicherheit - er kann ja auch täglich üben.