Zuständigkeit geklärt: Diese Senatsverwaltung übernimmt die Kontrolle der Spritpreise
Nach Behörden-Pingpong steht die Zuständigkeit fest: Die Wirtschaftsverwaltung soll die Spritpreise kontrollieren. Wie genau und ab wann kontrolliert wird, ist jedoch noch offen. Von Jessica Gummersbach und Felix Hackenbruch.
tanken Sie noch oder laufen Sie schon? Auf die 12‑Uhr‑Grenze für stabile Spritpreise war ja zuletzt mangels Kontrolle kaum Verlass. Gestern berichteten wir über eine Partie Behörden-Pingpong: Die Justizverwaltung passte zur Senatskanzlei, von dort ging der Ball weiter zur Wirtschaftsverwaltung. Im Checkpoint-Büro kursierte der Vorschlag, jeder Senatsverwaltung eine Sprit-Sorte zuzuteilen: Die Senatskanzlei kontrolliert die Preise für E10, die Justizverwaltung für E5, die Wirtschaftsverwaltung für Diesel. Die Idee wandert (vorerst) zurück in die Schublade.
Denn es gibt eine offizielle Lösung: „Die Senatswirtschaftsverwaltung wird bei der Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen die Zuständigkeit übernehmen“, teilte die Behörde am Abend mit. Die Details? „Wir sind dran.“ Eigentlich hätte es zur Zuständigkeitsverteilung einen Senatsbeschluss gebraucht. Nun wurde offenbar pragmatisch auf Staatssekretärs-Ebene zugeteilt. Wann die Kontrollen greifen und ob sie wirken, bleibt abzuwarten. Worauf Sie sich in der Regel verlassen können: Checkpoint wirkt.
Das Thema bespricht Kollegin Anke Myrrhe übrigens heute früh bei „Apokalypse & Filterkaffee“ mit Micky Beisenherz, zu hören überall, wo es Podcasts gibt.