Fehlende Gewerbekontrollen: Eine Runde Behördenpingpong

Die Alarmmail der Ordnungsämter zur Gewerbekontrolle an die Senatskanzlei („Rechtsstaatliche Grundsätze haben keine Bedeutung mehr“, CP vom 24.10.25) beschäftigt die Berliner Politik. Die Wirtschaftsverwaltung widersprach der Behauptung der Ordnungsamtsleitungen, die Kontrollen seien „faktisch ausgesetzt“. In einer Stellungnahme an den Checkpoint heißt es:

„Die Gewerbeüberwachung in Berlin ist nicht ausgesetzt. 2023 waren es 449 Kontrollen berlinweit, im Jahr 2024 insgesamt 482.“

Die Ordnungsämter wiederum kommentieren das so:

„Das kommt dem sprichwörtlichen Tropfen auf dem heißen Stein gleich.“ Gerade in den überwachungsbedürftigen Gewerbebereichen fänden „seit einigen Jahren kaum bzw. gar keine Kontrollen mehr“ statt. Ohne Gegenmaßnahmen drohe Berlin zur „Hochburg der Wirtschaftskriminalität“ zu werden.

Die Wirtschaftsverwaltung erklärt sich zwar zuständig für „die gesamtstädtische Verantwortung“ beim Vollzug des Gewerberechts, verweist aber auf die Zuständigkeit des Landeskriminalamts für die „Durchführung dieser Kontrollen“ – dies sei „bundesweit einmalig“. Die bezirklichen Ordnungsämter wiederum seien „dafür zuständig, vom LKA festgestellte Verstöße zu ahnden“.

Immerhin: Auch die Verwaltung von Franziska Giffey hält „die bisherige Systematik“ nicht für ausreichend, eine Neuordnung müsse aber „von der Senatskanzlei koordiniert“ werden – inklusive Digitalisierung der Anmeldevorgänge und einer Stärkung der 12 Bezirke (denen ein Gutachten der Wirtschaftsverwaltung „fehlende Einheitlichkeit“ attestiert).

Wir stellen also fest: Die Rundlauf-Liga beim Behördenpingpong in dieser Sache (15 Teilnehmer) wird abwechselnd bei Pfandleihern, Finanzmaklern, Sicherheitsdiensten sowie in Wettbüros, Spielhallen, Spätis und Puffs ausgetragen.