Fatale Lücke im Infektionsschutzgesetz

Auf eine gefährliche Impflücke im Infektionsschutzgesetz ist mein Kollege Gerd Appenzeller gestoßen - weil es Ärger um eine Ausschreibung gab: Patrick Larscheid, Leiter des Reinickendorfer Gesundheitsamts, wollte nur Bewerber akzeptieren, deren Immunität nachgewiesen ist. Doch der Personalrat verweigerte seine Zustimmung, aus Datenschutzgründen. Tatsächlich sieht das Gesetz nur vor, dass Bedienstete von Kliniken und Arztpraxen ihren Impfstatus offenlegen müssen - für Mitarbeiter der Gesundheitsämter gilt das nicht, obwohl auch Sie in Kontakt mit Neugeborenen, Schulkindern und Kranken kommen. Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (gegenüber den Gesundheitsämter nicht weisungsbefugt) hält die Situation für gefährlich - sie appelliert an die Bundesregierung, die Gesetzeslücke umgehend zu schließen